Kindergeld

Kindergeld Rechtsanwalt Steuerrecht Mathias Neumann PotsdamEltern haben für ihre Kinder (im steuerlichen Sinne) Anspruch auf Kindergeld. Dieses beträgt seit 2018 194 EUR/Monat für das 1. und 2. Kind, 200 EUR/Monat für das 3. Kind und 225 EUR/Monat für jedes weitere Kind.

Insbesondere für Eltern/Steuerpflichtige, die erstmalig und/oder nur vorübergehend nach Deutschland ziehen, ist die Berechtigung auf oben genanntes Kindergeld speziell zu prüfen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung ist die Beantragung in jedem Fall sinnvoll: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird immer automatisch geprüft, ob die steuerliche Entlastung über den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (sog. „Günstigerprüfung“). Bei dieser Prüfung wird nicht darauf abgestellt, in welcher Höhe Kindergeld bezogen wurde, sondern in welcher Höhe ein Anspruch darauf besteht. Mit einem ablehnenden Bewilligungsbescheid über deutsches Kindergeld hat der Steuerpflichtige einen wirksamen Nachweis über die Nichtberechtigung und kann in jedem Fall von der steuerlichen Entlastung über den Kinderfreibetrag profitieren.

WICHTIG: Kindergeld kann ab dem 1.1.2018 rückwirkend nur noch für 6 Monate beantragt werden (früher 4 Jahre)! Eine rechtzeitige Beantragung (ggf. auch mit unvollständigen Unterlagen) ist zur Fristwahrung sehr wichtig!

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