Elterngeld

Elterngeld Steuerrecht Mathias Neumann Potsdam RechtsanwaltFamilien haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld, um die finanziellen Einbußen durch das entfallende Einkommen (teilweise) zu kompensieren. Das Elterngeld beinhaltet einen Mindestbeitrag (150 EUR) und Maximalbetrag (1.800 EUR). Das Basiselterngeld wird für 12 Monate sowie 2 weitere Monate für das andere Elternteil gezahlt („Vätermonate“). Zuschläge wegen Geschwisterbonus oder Mehrlingsgeburten können das Elterngeld erhöhen.

Das Elterngeld kann als Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragt werden. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich.

WICHTIG: Elterngeld kann rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor dem Geburtsmonat der Antragsstellung gewährt werden! Familien mit sehr hohen Einkommen haben keinen Anspruch. Elterngeld ist eine steuerliche Lohnersatzleistung – sehr wahrscheinlich besteht dadurch eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung!